Unsere Ziele
Zweck des Vereins ist die fachliche Aufklärungs- und Bildungsarbeit. In Zusammenarbeit mit internationalen Expert(inn)en soll politische Überzeugungsarbeit hinsichtlich erforderlicher Gesetzesänderungen zur Mobbing-Prävention und -Sanktionierung geleistet werden. Ein weiteres Ziel besteht darin, Unterstützer(innen) zu gewinnen und eine internationale Plattform zu schaffen.
Viele Mobbingbetroffene haben vergeblich eine Fülle von Anstrengungen unternommen, um zu ihrem Recht zu gelangen. Hier soll die Möglichkeit zur Dokumentation gegeben werden, um daraus zu lernen, was sich im Sinne der Mobbing-Prävention und -Sanktionierung verbessern lässt.
Die Satzung zum Download
Aufnahmeantrag
Viele Mobbingbetroffene haben vergeblich eine Fülle von Anstrengungen unternommen, um zu ihrem Recht zu gelangen. Hier soll die Möglichkeit zur Dokumentation gegeben werden, um daraus zu lernen, was sich im Sinne der Mobbing-Prävention und -Sanktionierung verbessern lässt.
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Selbsthilfe bei Mobbing: mitdenken, mitfühlen und Fürsprecher suchen
Unter den Begriffen Antimobbing oder Mobbinggegner finden sich im Internet viele Hinweise auf ausgeuferte Streitereien, in denen sich Mobbingbetroffene einen aussichtslosen Kampf mit Mobbern geliefert haben und darauf pochen, dass es endlich ein Antimobbinggesetz geben müsse. Vor dem Hintergrund eines teilweise kriegerischen Vokabulars braucht es nicht zu verwundern, dass in der Politik darauf verwiesen wird, wie auch heute schon ohne ein Antimobbinggesetz alle beweisbaren Mobbinghandlungen (beispielsweise üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung) strafrechtlich verfolgt werden können.
Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen wurde auf verschiedenen Netzwerktreffen die Situation analysiert und eine positive Formulierung gesucht, wie Politiker davon überzeugt werden könnten, dass der Begriff „Mobbing“ in den mittlerweile bestehenden „Stalking“-Paragrafen eingepflegt werden sollte. Im Rahmen der beschlossenen Gründung einer „Initiative für mobbingfreie Gesundheit“ hat es bereits Gespräche mit CDU-Politikern in Berlin gegeben, die sich dieser Idee gegenüber aufgeschlossen gezeigt haben. Inzwischen ist mithilfe der Konfliktlösungsinitiative KLIMA e.V. in Hamburg die Gründung der ImG e.V. und die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt. Die ImG e.V. will einvernehmlich europaweit eine positive Entwicklung einleiten, die Mobbinghandlungen zunehmend überflüssig macht.
Es liegt in der Natur der Sache, dass sich in menschlichen Gemeinschaften aufgrund gleicher Interessen Gruppierungen ergeben. Wer nicht zu einer bestimmten Gruppe passt, bleibt außen vor oder wird hinauskomplimentiert, sobald erhebliche Diskrepanzen offenbar werden. Aus diesem Grund ist es schon zu allen Zeiten zu dem Phänomen der Ausgrenzung gekommen, das mitunter auch Rechtsverletzungen beinhaltet hat, wie sie heute unter der Bezeichnung Mobbing bekannt sind. Viele Mittäter und Möglichmacher wenden sich dabei gegen eine einzelne Person, die auf unfaire Weise chancenlos in eine unterlegene Position gebracht wird. Bei einem fairen Miteinander trennt man sich einvernehmlich, sobald sich gemeinsame Ziele nicht mehr feststellen lassen. Nicht selten haben sich Konflikte aber schon so aufgeschaukelt, dass die Emotionen hochgekocht sind und eine rationale Klärung nicht mehr zulassen. In solcherart eskalierten Konflikten kann die Bösartigkeit streitbarer Persönlichkeiten erfahrungsgemäß jegliche Vorstellungskraft überschreiten.
Wer in seiner beruflichen Laufbahn niemals mit Mobbing Bekanntschaft gemacht hat, kann sich einerseits glücklich schätzen, wird andererseits aber auch kaum in der Lage sein, das Leid Betroffener nachzuvollziehen.
Bei der Schilderung einiger typischer Mobbingverläufe aus dem Arbeitsleben ist vorab zu betonen, dass die Vielzahl der positiven Beispiele gelungener Verständigung von ehrenwerten Arbeitgebern mit ihren Beschäftigten nicht in den Fokus kommt, wenn man Mobbingopfer berät. Statistisch betrachtet wird immerhin rund jeder 20. Arbeitnehmer schwerwiegenden krankmachenden Mobbinghandlungen ausgesetzt und braucht externe Hilfe, da die eigenen Bemühungen wie beim Strampeln im Sumpf dazu führen, dass man umso schneller untergeht, je heftiger man sich zu wehren versucht. Ist man erst als ein Querulant abgestempelt, bestätigt man diese Stigmatisierung bei jeder versuchten Gegenrede. Hilflos-gemacht-Werden wird in der Regel ungemein entwürdigend und schmerzlich erlebt.
Mobbingbetroffene benötigen folglich mutige Fürsprecher, die sich für eine Klärung des Sachverhalts einsetzen. Unter anderem in Selbsthilfegruppen können die Eignungskriterien für sogenannte Klärungsbeauftragte besprochen werden, die möglichst allparteilich Verständnis für beide Seiten aufbringen müssen. Wer Mobbingopfern helfen will, sollte berücksichtigen, dass er sich bei zahlreichen Mitmenschen, nämlich den Mobbern, unbeliebt macht. Um einen im Sumpf steckenden Menschen zu retten, muss man selbst festen Boden unter den Füßen haben und kräftig genug sein, den Steckengebliebenen herauszuziehen. Im übertragenen Sinne müssen Helfende selbst einen stabilen Stand haben, um souverän Unterstützung leisten zu können. Sofern Mobbing als machtvolles Arbeitgeberhandeln erfolgt, werden von dieser Seite Rechtsanwälte eingeschaltet, die sich mit der Kündigung von Unkündbaren auskennen und deren Psychoterror dann auch nicht vor den Fürsprechern Halt macht, bis sie ebenso wie die Mobbingbetroffenen aufgeben.
Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen wurde auf verschiedenen Netzwerktreffen die Situation analysiert und eine positive Formulierung gesucht, wie Politiker davon überzeugt werden könnten, dass der Begriff „Mobbing“ in den mittlerweile bestehenden „Stalking“-Paragrafen eingepflegt werden sollte. Im Rahmen der beschlossenen Gründung einer „Initiative für mobbingfreie Gesundheit“ hat es bereits Gespräche mit CDU-Politikern in Berlin gegeben, die sich dieser Idee gegenüber aufgeschlossen gezeigt haben. Inzwischen ist mithilfe der Konfliktlösungsinitiative KLIMA e.V. in Hamburg die Gründung der ImG e.V. und die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt. Die ImG e.V. will einvernehmlich europaweit eine positive Entwicklung einleiten, die Mobbinghandlungen zunehmend überflüssig macht.
Es liegt in der Natur der Sache, dass sich in menschlichen Gemeinschaften aufgrund gleicher Interessen Gruppierungen ergeben. Wer nicht zu einer bestimmten Gruppe passt, bleibt außen vor oder wird hinauskomplimentiert, sobald erhebliche Diskrepanzen offenbar werden. Aus diesem Grund ist es schon zu allen Zeiten zu dem Phänomen der Ausgrenzung gekommen, das mitunter auch Rechtsverletzungen beinhaltet hat, wie sie heute unter der Bezeichnung Mobbing bekannt sind. Viele Mittäter und Möglichmacher wenden sich dabei gegen eine einzelne Person, die auf unfaire Weise chancenlos in eine unterlegene Position gebracht wird. Bei einem fairen Miteinander trennt man sich einvernehmlich, sobald sich gemeinsame Ziele nicht mehr feststellen lassen. Nicht selten haben sich Konflikte aber schon so aufgeschaukelt, dass die Emotionen hochgekocht sind und eine rationale Klärung nicht mehr zulassen. In solcherart eskalierten Konflikten kann die Bösartigkeit streitbarer Persönlichkeiten erfahrungsgemäß jegliche Vorstellungskraft überschreiten.
Wer in seiner beruflichen Laufbahn niemals mit Mobbing Bekanntschaft gemacht hat, kann sich einerseits glücklich schätzen, wird andererseits aber auch kaum in der Lage sein, das Leid Betroffener nachzuvollziehen.
Bei der Schilderung einiger typischer Mobbingverläufe aus dem Arbeitsleben ist vorab zu betonen, dass die Vielzahl der positiven Beispiele gelungener Verständigung von ehrenwerten Arbeitgebern mit ihren Beschäftigten nicht in den Fokus kommt, wenn man Mobbingopfer berät. Statistisch betrachtet wird immerhin rund jeder 20. Arbeitnehmer schwerwiegenden krankmachenden Mobbinghandlungen ausgesetzt und braucht externe Hilfe, da die eigenen Bemühungen wie beim Strampeln im Sumpf dazu führen, dass man umso schneller untergeht, je heftiger man sich zu wehren versucht. Ist man erst als ein Querulant abgestempelt, bestätigt man diese Stigmatisierung bei jeder versuchten Gegenrede. Hilflos-gemacht-Werden wird in der Regel ungemein entwürdigend und schmerzlich erlebt.
Mobbingbetroffene benötigen folglich mutige Fürsprecher, die sich für eine Klärung des Sachverhalts einsetzen. Unter anderem in Selbsthilfegruppen können die Eignungskriterien für sogenannte Klärungsbeauftragte besprochen werden, die möglichst allparteilich Verständnis für beide Seiten aufbringen müssen. Wer Mobbingopfern helfen will, sollte berücksichtigen, dass er sich bei zahlreichen Mitmenschen, nämlich den Mobbern, unbeliebt macht. Um einen im Sumpf steckenden Menschen zu retten, muss man selbst festen Boden unter den Füßen haben und kräftig genug sein, den Steckengebliebenen herauszuziehen. Im übertragenen Sinne müssen Helfende selbst einen stabilen Stand haben, um souverän Unterstützung leisten zu können. Sofern Mobbing als machtvolles Arbeitgeberhandeln erfolgt, werden von dieser Seite Rechtsanwälte eingeschaltet, die sich mit der Kündigung von Unkündbaren auskennen und deren Psychoterror dann auch nicht vor den Fürsprechern Halt macht, bis sie ebenso wie die Mobbingbetroffenen aufgeben.
Ein Beispiel: Ein missliebig gewordener Angestellter erhält die fristlose Kündigung wegen Beleidigung der Geschäftsleitung. Da sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht mit guter Begründung zur Weiterbeschäftigung verpflichten, wird beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde eingelegt und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dem erkrankten Arbeitnehmer verweigert mit der Begründung, man sei fest zur Trennung entschlossen. Um nicht ins Krankengeld zu rutschen, erscheint der Angestellte wieder zur Arbeit und wird in eine kleine Abstellkammer gesetzt, in der er bei schlechter Beleuchtung auf einem Stuhl ohne Lehne an einem kleinen wackeligen Tisch die Arbeitsergebnisse der vergangenen Jahre zu Papier bringen soll. Seinen Account mit dem gesamten E-Mail-Verkehr hat man gelöscht, sodass ihm dies nur unvollkommen gelingen kann. Daraufhin erhält er eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung und wird vom Arzt wieder krankgeschrieben. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Beschwerde zurückgewiesen hat, begründen die Rechtsanwälte die Verweigerung des BEM nunmehr mit der erwiesenermaßen fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit. Zynisch wird die Bereitschaft des Arbeitgebers zum BEM für den Fall zugesagt, dass der Arbeitnehmer gesund und arbeitswillig sei, was man zurzeit in Abrede stellen müsse.
Überall, wo narzisstisch veranlagte Menschen kompetentere Personen als Konkurrenten wahrnehmen, ist damit zu rechnen, dass diese nach allen Regeln der Kunst schikaniert und ausgegrenzt werden, bis sie das Feld räumen und der angestrebten Karriere nicht mehr im Weg stehen können. Im Medizinbetrieb, in dem Halbgötter in Weiß vermeiden wollen, dass ihre Defizite offenbar werden, haben sich viele persönlich miterlebte Mobbingszenarien abgespielt, die in ihrer Grausamkeit für unwissende Laien unvorstellbar escheinen.
So wurde zum Beispiel eine 30 Jahre alte hoch qualifizierte Ärztin einer renommierten Hamburger Klinik in den Selbstmord getrieben, nachdem man ihre ethisch anspruchsvolle, aber kritische Haltung zum Anlass genommen hatte, die für sie vorgesehene Stelle wider Erwarten nicht mit ihr besetzen zu wollen. Ihre sehr guten Noten wurden damit begründet, dass sie sich erfolgreich wegbewerben sollte. Auf ihren Hinweis, dass sie im Kollegenkreis die Rückmeldung bekommen hätte, von allen sehr geschätzt zu werden, hatte ihr der Ärztliche Direktor wörtlich zu verstehen gegeben: „Sie sind so schlecht, Sie merken es nicht einmal!“.
Aus der europaweiten Forderung, gegen Diskriminierung vorzugehen, bietet in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Möglichkeit, sich über Mobbing beim Arbeitgeber zu beschweren, wenn es mit einer Diskriminierung verbunden ist. Dann muss der Arbeitgeber im Rahmen der Beweislastumkehr belegen, dass die vorgeworfenen Handlungen nicht bestehen, anderenfalls aber für sofortige Abhilfe sorgen, um eine sonst drohende Schmerzensgeldklage wegen der erfolgten Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu vermeiden.